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ÖSTERREICH:
Elektrizitätswirtschaftgesetz als „Katastrophe“ für Windkraft
Vor allem die vorgesehenen Bestimmungen zu Begrenzung der Stromeinspeisung in die Netze seien „toxisch“ und mutmaßlich verfassungswidrig, hieß es bei einer Pressekonferenz in Wien.
In seiner derzeit geplanten Form ist das Elektrizitätswirtschaftgesetz (ElWG) für Österreichs Windenergiebranche eine „Katastrophe“,
kritisierte der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Windkraft, Florian Maringer, bei einer Pressekonferenz in Wien
am 15. Juli. Vor allem die Bestimmungen zur sogenannten „Spitzenkappung“ seien „toxisch“ und gefährdeten die Errichtung weiterer
Windkraftanlagen. Wie berichtet, gibt der seit 4. Juli in Begutachtung befindliche Entwurf den Netzbetreibern das Recht, die Einspeiseleistung neuer oder modernisierter Windräder
um bis zu 15 Prozent zu verringern. Dabei darf die jährliche Stromerzeugung höchstens um 2 Prozent vermindert werden. Zur Bestimmung dieser Werte sind die netzwirksame Leistung und die jährliche Erzeugung einer vom
Wirtschaftsministerium (BMWET) per Verordnung festzulegenden Referenzanlage zu verwenden. Es geht also nicht um die tatsächliche
Leistung sowie Stromproduktion des jeweils konkreten Windrades, sondern um Durchschnittswerte.
Laut Maringer könnte der Entwurf des ElWG zur Folge haben, dass die finanziellen Erträge von Windkraftanlagen um etwa 20 Prozent sinken. Das aber mache manche Vorhaben unrentabel. Und immerhin wolle die Windenergiebranche bis 2030 rund 4,7 Milliarden Euro in Neubauten sowie Repowering-Projekte investieren.
Wie berichtet, hatte Maringer die Spitzenkappung in Bezug auf Windräder bereits Mitte Juni als technisch sinnlos bezeichnet. Der Grund: Anders als die Stromerzeugung von Photovoltaikanlagen weist jene von Windkraftanlagen keine „Mittagsspitze“ auf. Somit gebe es auch nichts zu kappen. Kontraproduktiv sei der Vorschlag des BMWET umso mehr, als der Großteil der Stromproduktion von Windparks im Winterhalbjahr erfolgt. Das indessen heißt laut Maringer: „Wenn weniger elektrische Energie mittels Windkraft erzeugt wird, müssen dies andere Anlagen ausgleichen, vor allem Gaskraftwerke.“ Und diese zählten bekanntlich nicht zu den günstigsten sowie klimafreundlichsten Einheiten zur Herstellung elektrischer Energie.
Vielleicht verfassungswidrig
Kommt die Spitzenkappung wie derzeit vorgesehen, plant die Windbranche rechtliche Schritte, bestätigte Maringer der Redaktion auf Anfrage. Sie sieht EU-rechtliche sowie verfassungsrechtliche Vorgaben verletzt: „Ein Gutachten in unserem Auftrag ist in Ausarbeitung.“ Nicht zuletzt geht es um Folgendes: In der Substanz sollen Windkraftanlagen ebenso wie PV-Anlagen der Spitzenkappung unterliegen. Damit aber würde mit völlig unterschiedlichen Technologien gleich umgegangen. Dies verletze jedoch den verfassungsrechtlichen Grundsatz, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln.
Vielleicht kommt es indessen ohnehin nicht so weit. Maringer sieht gute Chancen, im Zuge der parlamentarischen Verhandlungen über das ElWG einige für die Windkraft- sowie andere Ökostrombranchen unangenehme Bestimmungen zu kassieren. Darunter fällt dem Vernehmen nach auch der Plan, die Einspeiseleistung von PV-Anlagen auf 60 Prozent der Nennleistung zu begrenzen, nachdem bislang stets von einer Begrenzung auf 70 Prozent die Rede gewesen war.
Für den Beschluss des ElWG benötigt die Bundesregierung aus der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos) eine Zweidrittelmehrheit. Sie muss sich daher entweder mit der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) oder den Grünen verständigen. Und die Grünen machten bereits klar, mit manchen der geplanten Vorgaben im ElWG alles andere als zufrieden zu sein. Gut informierte Kreise kolportieren denn auch, die Spitzenkappung für die Windkraft sowie die verschärfte Spitzenkappung für die PV seien von den Regierungsparteien als „Verhandlungsmasse“ in den ElWG-Entwurf aufgenommen worden. Die Frist für dessen parlamentarische Begutachtung wurde vom Bundesparlament von Anfang August bis Mitte August verlängert.
Für den sicheren Netzbetrieb ist die Spitzenkappung in der vorgesehenen Form jedenfalls nicht notwendig, betonte Maringer: „Bei kritischen Situationen können die Netzbetreiber die Windkraftanlagen schon jetzt steuern.“
Nicht nachvollziehbar sind der Windkraft-Branche zufolge übrigens Aussagen Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfers (ÖVP), die Ökostromerzeuger würden keinen Beitrag zur Finanzierung der auch von ihnen benötigten Stromnetze leisten. Der Technikvorstand der niederösterreichischen Windkraft Simonsfeld, Markus Winter, konstatierte bei der Pressekonferenz, die Unternehmen der Windbranche müssten für die Herstellung der Netzanschlüsse ihrer Anlagen selbst aufkommen. Im Durchschnitt sei mit rund 500.000 Euro je Anschluss zu rechnen.
Laut Maringer könnte der Entwurf des ElWG zur Folge haben, dass die finanziellen Erträge von Windkraftanlagen um etwa 20 Prozent sinken. Das aber mache manche Vorhaben unrentabel. Und immerhin wolle die Windenergiebranche bis 2030 rund 4,7 Milliarden Euro in Neubauten sowie Repowering-Projekte investieren.
Wie berichtet, hatte Maringer die Spitzenkappung in Bezug auf Windräder bereits Mitte Juni als technisch sinnlos bezeichnet. Der Grund: Anders als die Stromerzeugung von Photovoltaikanlagen weist jene von Windkraftanlagen keine „Mittagsspitze“ auf. Somit gebe es auch nichts zu kappen. Kontraproduktiv sei der Vorschlag des BMWET umso mehr, als der Großteil der Stromproduktion von Windparks im Winterhalbjahr erfolgt. Das indessen heißt laut Maringer: „Wenn weniger elektrische Energie mittels Windkraft erzeugt wird, müssen dies andere Anlagen ausgleichen, vor allem Gaskraftwerke.“ Und diese zählten bekanntlich nicht zu den günstigsten sowie klimafreundlichsten Einheiten zur Herstellung elektrischer Energie.
Vielleicht verfassungswidrig
Kommt die Spitzenkappung wie derzeit vorgesehen, plant die Windbranche rechtliche Schritte, bestätigte Maringer der Redaktion auf Anfrage. Sie sieht EU-rechtliche sowie verfassungsrechtliche Vorgaben verletzt: „Ein Gutachten in unserem Auftrag ist in Ausarbeitung.“ Nicht zuletzt geht es um Folgendes: In der Substanz sollen Windkraftanlagen ebenso wie PV-Anlagen der Spitzenkappung unterliegen. Damit aber würde mit völlig unterschiedlichen Technologien gleich umgegangen. Dies verletze jedoch den verfassungsrechtlichen Grundsatz, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln.
Vielleicht kommt es indessen ohnehin nicht so weit. Maringer sieht gute Chancen, im Zuge der parlamentarischen Verhandlungen über das ElWG einige für die Windkraft- sowie andere Ökostrombranchen unangenehme Bestimmungen zu kassieren. Darunter fällt dem Vernehmen nach auch der Plan, die Einspeiseleistung von PV-Anlagen auf 60 Prozent der Nennleistung zu begrenzen, nachdem bislang stets von einer Begrenzung auf 70 Prozent die Rede gewesen war.
Für den Beschluss des ElWG benötigt die Bundesregierung aus der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos) eine Zweidrittelmehrheit. Sie muss sich daher entweder mit der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) oder den Grünen verständigen. Und die Grünen machten bereits klar, mit manchen der geplanten Vorgaben im ElWG alles andere als zufrieden zu sein. Gut informierte Kreise kolportieren denn auch, die Spitzenkappung für die Windkraft sowie die verschärfte Spitzenkappung für die PV seien von den Regierungsparteien als „Verhandlungsmasse“ in den ElWG-Entwurf aufgenommen worden. Die Frist für dessen parlamentarische Begutachtung wurde vom Bundesparlament von Anfang August bis Mitte August verlängert.
Für den sicheren Netzbetrieb ist die Spitzenkappung in der vorgesehenen Form jedenfalls nicht notwendig, betonte Maringer: „Bei kritischen Situationen können die Netzbetreiber die Windkraftanlagen schon jetzt steuern.“
Nicht nachvollziehbar sind der Windkraft-Branche zufolge übrigens Aussagen Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfers (ÖVP), die Ökostromerzeuger würden keinen Beitrag zur Finanzierung der auch von ihnen benötigten Stromnetze leisten. Der Technikvorstand der niederösterreichischen Windkraft Simonsfeld, Markus Winter, konstatierte bei der Pressekonferenz, die Unternehmen der Windbranche müssten für die Herstellung der Netzanschlüsse ihrer Anlagen selbst aufkommen. Im Durchschnitt sei mit rund 500.000 Euro je Anschluss zu rechnen.
Klaus Fischer
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Dienstag, 15.07.2025, 13:06 Uhr
Dienstag, 15.07.2025, 13:06 Uhr
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